Neue Regelungen im Urheberrecht

Ab heute tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Dieses beinhaltet mit § 60a bis § 60h UrhWissG neue Nutzungserlaubnisse für Lehre und Forschung sowie Bibliotheken. Die bisher gültigen § 52a und § 52b UrhG entfallen damit ab sofort.

§ 60c UrhWissG erlaubt, für die nicht kommerzielle wissenschaftliche Forschung grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines Werkes zu nutzen. Dies umfasst das Hochladen in zugangsgeschützten Intranets und andere Nutzungen innerhalb von Forschungsgruppen für die eigene Forschung. Des weiteren dürfen Abbildungen, Zeitschriftenaufsätze, andere kleine Werke und vergriffene Werke vollständig genutzt werden.
Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75% eines Werkes kopiert werden.

Weitere Hinweise sind zu finden unter http://www.fu-berlin.de/sites/bibliotheken/service/urheberrechtsgesetz/index.html.