Werkzeugkiste für Promovierende

Die TUHH Universitätsbibliothek bietet mit der Werkzeugkiste für Promovierende eine Reihe von Kurzworkshops an. Die Themen reichen von Kollaborieren über Literaturverwaltung bis hin zu Open Access und sind sehr gut dokumentiert.

Mehr unter https://www.tub.tuhh.de/blog/2018/01/02/collect-write-publish-eine-werkzeugkiste-fuer-promovierende/

Neue Regelungen im Urheberrecht

Ab heute tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Dieses beinhaltet mit § 60a bis § 60h UrhWissG neue Nutzungserlaubnisse für Lehre und Forschung sowie Bibliotheken. Die bisher gültigen § 52a und § 52b UrhG entfallen damit ab sofort.

§ 60c UrhWissG erlaubt, für die nicht kommerzielle wissenschaftliche Forschung grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines Werkes zu nutzen. Dies umfasst das Hochladen in zugangsgeschützten Intranets und andere Nutzungen innerhalb von Forschungsgruppen für die eigene Forschung. Des weiteren dürfen Abbildungen, Zeitschriftenaufsätze, andere kleine Werke und vergriffene Werke vollständig genutzt werden.
Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75% eines Werkes kopiert werden.

Weitere Hinweise sind zu finden unter http://www.fu-berlin.de/sites/bibliotheken/service/urheberrechtsgesetz/index.html.

Entwurf zur Reform des Urheberrechts

Das Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz hat zur Reform des Urheberrechts einen Referentenentwurf vorgelegt:
Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG)

Die Hochschulrektorenkonferenz und der Deutsche Bibliotheksverband begrüßen den Referentenentwurf nachdrücklich. Mehr dazu in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Dieser Beitrag von netzpolitik.org befasst sich mit der Reaktion der Verlage auf den Entwurf des BMJV:
Perfide Petition zu „Publikationsfreiheit“: Verlagslobby verleumdet Entwurf zum Wissenschaftsurheberrecht